Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Webseite soll die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Stufe AA erfüllen. Sie ist so gestaltet, dass sie für Menschen im Autismus-Spektrum, Menschen mit ADHS und andere neurodivergente Menschen gut nutzbar ist: ruhig, vorhersehbar, ohne Ablenkung.
Was die Seite bietet
- Vorlesen mit der Sprachausgabe Ihres Geräts, Tempo einstellbar.
- Farben: Hell, Dunkel, Hoher Kontrast (Gelb auf Schwarz) und Gelb auf Blau.
- Schriftgröße in sechs Stufen und Leseabstand für mehr Zeilen-, Wort- und Buchstabenabstand.
- Leichte Sprache für die wichtigsten Inhalte, auch zu ADHS.
- Bedienung vollständig mit der Tastatur, gut sichtbarer Fokus, Link „Zum Inhalt springen“.
- Klare Überschriften, Orientierungspunkte für Screenreader, Brotkrumen, Suche und Seitenübersicht.
- Jede Seite funktioniert auch ohne JavaScript; nur Vorlesen, Einstellungen und Suche brauchen es.
- Keine Bewegung, kein automatischer Bildwechsel, keine Werbung, keine Cookies, keine Inhalte von fremden Servern.
- Gut lesbare Schrift Atkinson Hyperlegible, auf dieser Webseite selbst gespeichert.
- Ein Info-Flyer als PDF mit Struktur für Screenreader und mit Kurzfassung in Leichter Sprache.
Stand der Prüfung
Automatische Prüfung am 20.10.2026 mit axe-core 4.14 nach WCAG 2.0, 2.1 und 2.2, Stufen A und AA: alle 99 Seiten in allen vier Farbschemata, also 396 Prüfläufe, ohne festgestellten Verstoß. Außerdem geprüft: kein waagerechtes Scrollen bei 320 Pixel Breite, bei doppelter Schriftgröße und mit vergrößertem Leseabstand (297 Prüfungen ohne Befund); 4.306 Links und Verweise ohne toten internen Link; keine einzige Anfrage an fremde Server; Bedienung mit der Tastatur, Menü auf schmalen Bildschirmen, Suche, Vorlesen und das Mitnehmen der Einstellungen beim Seitenwechsel; Darstellung aller Seiten ohne JavaScript. Eine automatische Prüfung findet nicht alle Barrieren; ein Test mit Menschen, die Screenreader und andere Hilfsmittel nutzen, steht noch aus.
Bekannte Einschränkungen
- Videos in Deutscher Gebärdensprache fehlen.
- Die Texte in Leichter Sprache soll eine Prüfgruppe noch lesen.
- Ein Test mit Menschen, die Screenreader und andere Hilfsmittel nutzen, steht aus.
- Wie gut das Vorlesen klingt, hängt von den Stimmen ab, die auf Ihrem Gerät installiert sind.
- Die Satzungsentwürfe zum Herunterladen sind nicht auf Barrierefreiheit geprüft. Der Info-Flyer ist mit Struktur erzeugt; eine Prüfung nach PDF/UA mit einem Fachwerkzeug steht aus.
Barriere melden
Wenn Sie auf eine Barriere stoßen, melden Sie sich bitte über den Kontakt. Wir antworten schriftlich.
Stand dieser Erklärung: 20. Oktober 2026.