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Hinweise zur Berichterstattung

Medien prägen das Bild von Autismus, ADHS und Neurodivergenz. Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert alle Medienorgane auf, Menschen mit Behinderungen in einer dem Übereinkommen entsprechenden Weise darzustellen (Art. 8 Abs. 2 Buchst. c UN-BRK). Unsere Bitte an Sie:

  • Sprechen Sie mit den Menschen, um die es geht, nicht nur über sie – mit Fachleuten und Angehörigen gern zusätzlich.
  • Bieten Sie schriftliche Interviews an. Viele von uns können sich schriftlich besser ausdrücken.
  • Schicken Sie Fragen vorher. Das gibt Zeit zum Nachdenken.
  • Vermeiden Sie Klischees – etwa das „Genie“, das „Leiden“ oder bei ADHS das Bild vom „Zappelphilipp“ und von der „Modediagnose“. Neurodivergente Menschen sind so verschieden wie andere auch.
  • Zeigen Sie auch Erwachsene. Autismus und ADHS bestehen bei vielen ein Leben lang.
  • Achten Sie auf die Sprache. Wie wir über Autismus sprechen · Neurodiversität
  • Keine Heilungsversprechen. Autismus ist keine Krankheit, die geheilt werden muss.
  • Fragen Sie nach Bildern. Besprechen Sie mit den Menschen, die Sie zeigen, wie sie dargestellt werden möchten.
  • Keine Ratschläge zu Medikamenten. Fragen zur Behandlung gehören zu Ärztinnen und Ärzten.

Rechtsstand: Den Wortlaut der genannten Vorschriften haben wir am 20. Oktober 2026 geprüft (Bundesrecht in der amtlichen Fassung auf gesetze-im-internet.de, EU-Recht und UN-Behindertenrechtskonvention im Amtsblatt der Europäischen Union). Gesetze können sich seitdem geändert haben.