Wie wir über Autismus sprechen
Sprache prägt, wie über Menschen gedacht wird. Wir verwenden Begriffe, die autistische Menschen nicht als defekt oder leidend beschreiben.
Was wir sagen
- „Autistische Menschen“, „Autistinnen und Autisten“ – viele von uns sehen Autismus als Teil ihrer Person. Auch „Menschen mit Autismus“ ist üblich. Wenn Sie unsicher sind: Fragen Sie die Person, was sie bevorzugt.
- „Autismus“ oder „Autismus-Spektrum“ – ohne Unterformen. Frühere Bezeichnungen für Unterformen verwenden wir nicht.
- „Unterstützungsbedarf“ statt Einteilungen in „leicht“ oder „schwer“, „hoch-“ oder „niedrigfunktional“. Solche Einteilungen sagen wenig darüber, was ein Mensch kann und braucht – und beides kann sich ändern.
- „Neurodivergent“ für Menschen, deren Gehirn anders arbeitet als bei der Mehrheit, zum Beispiel autistische Menschen. „Neurotypisch“ für Menschen ohne eine solche Besonderheit.
Was wir vermeiden
- „leidet an Autismus“ – wir leiden oft an Barrieren und Unverständnis, nicht am Autismus selbst
- „Autismus heilen“ – Autismus ist keine Krankheit, die geheilt werden muss
- „trotz Autismus“ in Lob oder Berichten
- „normal“ als Gegenteil von „autistisch“
Begriffe in Gesetzen
Gesetze verwenden eigene Wörter. Das Kinder- und Jugendhilferecht spricht etwa von „seelischer Behinderung“ (§ 35a SGB VIII), das Schulgesetz Schleswig-Holstein von „autistischem Verhalten“ (§ 16 Abs. 3 und § 45 Abs. 2 SchulG SH). Wo es um diese Vorschriften geht, nennen wir die Begriffe so, wie sie im Gesetz stehen.
Weitere Begriffe erklären wir unter Begriffe von A bis Z.
Rechtsstand: Den Wortlaut der genannten Vorschriften haben wir am 20. Oktober 2026 geprüft (Bundesrecht in der amtlichen Fassung auf gesetze-im-internet.de, EU-Recht und UN-Behindertenrechtskonvention im Amtsblatt der Europäischen Union). Schulgesetz Schleswig-Holstein: geprüfte Fassung mit den Änderungen bis 29. Januar 2025. Gesetze können sich seitdem geändert haben.