Grundlegende Informationen
Autismus ist eine andere Art, die Welt wahrzunehmen, zu denken und mit anderen in Kontakt zu sein. Er besteht von Kindheit an und begleitet Menschen ein Leben lang.
Ein Spektrum
Fachleute sprechen vom Autismus-Spektrum, weil autistische Menschen sehr verschieden sind. Manche sprechen viel, manche wenig oder gar nicht. Manche brauchen im Alltag viel Unterstützung, andere wenig. Der Bedarf kann sich auch ändern – je nach Umgebung, Belastung und Tagesform.
Was viele autistische Menschen gemeinsam haben
- Wahrnehmung: Geräusche, Licht, Gerüche oder Berührungen werden oft stärker oder schwächer erlebt als von anderen. Mehr zu Wahrnehmung und Reizen
- Kommunikation und Kontakt: Unausgesprochene Regeln, Andeutungen und Smalltalk sind oft schwer zu deuten. Viele bevorzugen klare, direkte Sprache. Mehr zur Kommunikation
- Struktur: Vorhersehbare Abläufe geben Sicherheit. Unerwartete Änderungen kosten viel Kraft.
- Interessen: Viele haben Themen, mit denen sie sich lange und sehr genau beschäftigen. Das ist oft eine Quelle von Freude, Wissen und Erholung.
- Selbstregulation: Wiederholte Bewegungen oder Geräusche („Stimming“) helfen vielen, sich zu beruhigen oder zu konzentrieren.
Was Autismus nicht ist
- Autismus ist keine Folge von Erziehung.
- Für einen Zusammenhang zwischen Impfungen und Autismus gibt es nach dem Stand der Forschung keine Belege.
- Autistische Menschen haben Gefühle und Mitgefühl. Sie zeigen sie oft anders, als andere es erwarten.
- Nicht alle autistischen Menschen haben besondere Begabungen – und niemand muss sie haben, um wertvoll zu sein.
Begriffe in der Medizin
In der Medizin wird Autismus als „Autismus-Spektrum-Störung“ bezeichnet. In der neueren internationalen Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation (ICD-11) werden frühere Unterformen nicht mehr getrennt, sondern unter dem Autismus-Spektrum zusammengefasst. Wir sprechen einfach von Autismus. Wie wir über Autismus sprechen
Autismus und Behinderung im Recht
Ob Autismus im Einzelfall eine Behinderung im Sinne des Gesetzes ist, hängt nicht von der Diagnose allein ab. Nach § 2 Abs. 1 SGB IX sind Menschen behindert, wenn eine Beeinträchtigung sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe hindern kann – mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate. Ganz ähnlich beschreibt es die UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 1). Behinderung entsteht also auch durch Barrieren in der Umwelt. Zum Rechtsratgeber
Rechtsstand: Den Wortlaut der genannten Vorschriften haben wir am 20. Oktober 2026 geprüft (Bundesrecht in der amtlichen Fassung auf gesetze-im-internet.de, EU-Recht und UN-Behindertenrechtskonvention im Amtsblatt der Europäischen Union). Gesetze können sich seitdem geändert haben.