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Unterstützung und Therapie

Gute Unterstützung stärkt Lebensqualität und Selbstbestimmung. Sie soll autistische Menschen nicht „unauffällig“ machen.

Formen der Unterstützung

  • Autismusspezifische Förderung oder Therapie – es gibt verschiedene Ansätze; Ziele und Methoden sollten offen erklärt werden.
  • Psychotherapie – zum Beispiel bei Ängsten, Erschöpfung oder depressiven Phasen; wichtig ist eine Therapeutin oder ein Therapeut mit Wissen über Autismus.
  • Ergotherapie – etwa für Alltagsfertigkeiten oder Wahrnehmung.
  • Assistenz im Alltag – Leistungen für Assistenz umfassen nach dem Gesetz unter anderem Haushaltsführung, Tagesstruktur, soziale Beziehungen und Freizeit (§ 78 Abs. 1 SGB IX).
  • Jobcoaching – die Kosten eines Jobcoachings gehören zu den möglichen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 49 Abs. 8 Satz 1 Nr. 2a SGB IX).
  • Selbsthilfe – Austausch mit Menschen, die Ähnliches erleben.

Woran Sie gute Angebote erkennen

  • Die autistische Person wird gefragt und einbezogen – auch Kinder, so gut es geht.
  • Ziel ist Wohlbefinden und Teilhabe, nicht Anpassung um jeden Preis.
  • Grenzen werden respektiert; es gibt keinen Zwang.
  • Stimming und besondere Interessen werden nicht ohne Grund unterdrückt.
  • Methoden, Kosten und Dauer werden offen erklärt.

Seien Sie vorsichtig bei Angeboten, die eine „Heilung“ von Autismus versprechen.

Wer die Kosten tragen kann

Das hängt vom Einzelfall ab. Infrage kommen vor allem Leistungen der Eingliederungshilfe – für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung beim Jugendamt (§ 35a SGB VIII), sonst beim Träger der Eingliederungshilfe (§ 99 SGB IX). Leistungen können auch als Persönliches Budget ausgeführt werden (§ 29 SGB IX).

Wird ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe bei einer unzuständigen Stelle gestellt, muss diese ihn innerhalb von zwei Wochen prüfen und gegebenenfalls weiterleiten (§ 14 Abs. 1 SGB IX). Mehr zur Eingliederungshilfe

Rechtsstand: Den Wortlaut der genannten Vorschriften haben wir am 20. Oktober 2026 geprüft (Bundesrecht in der amtlichen Fassung auf gesetze-im-internet.de, EU-Recht und UN-Behindertenrechtskonvention im Amtsblatt der Europäischen Union). Gesetze können sich seitdem geändert haben.