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Autismus-GemeinschaftBundesverband · e.V. in Gründung – zur Startseite Stiftung AutismusFörderpartner (externe Seite)

Gründung

Der Verein ist in Gründung. Er soll der Bundesverband für Autismus, ADHS und Neurodiversität werden – offen für Einzelpersonen und Selbsthilfegruppen. So sind die nächsten Schritte geplant.

  1. Satzung beraten. Der Entwurf Fassung 1 vom 19. Oktober 2026 liegt vor. In Fassung 2 wird die Erweiterung auf ADHS und weitere Formen der Neurodivergenz eingearbeitet (Beschluss vom 20. Oktober 2026).
  2. Offene Punkte entscheiden: Name, Sitz (Hoisdorf oder Hamburg), Mindestalter, Selbstauskunft oder Diagnose, Größe des Team-Vorstands, die Schwelle für die Offenlegung von Zuwendungen und die Folgen der Erweiterung. Zu den offenen Entscheidungen
  3. Gründungsversammlung: Die Satzung soll von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichnet sein und den Tag der Errichtung enthalten (§ 59 Abs. 3 BGB). Dort wird auch der erste Team-Vorstand gewählt (§ 27 Abs. 1 BGB).
  4. Satzung vom Finanzamt prüfen lassen: Ob die Satzung die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllt, stellt das Finanzamt auf Antrag gesondert fest (§ 60a Abgabenordnung).
  5. Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat (§ 55 BGB). Mit der Eintragung wird der Verein rechtsfähig (§ 21 BGB) und trägt den Zusatz „e.V.“. Die Eintragung soll nur erfolgen, wenn der Verein mindestens sieben Mitglieder hat (§ 56 BGB).

Was schon geschafft ist

  • Der Satzungsentwurf Fassung 1 liegt seit dem 19. Oktober 2026 vor.
  • Diese Webseite ist seit dem 24. Oktober 2026 öffentlich erreichbar.

Mitmachen

Wer mitgründen möchte, meldet sich bei der Gründungsinitiative – als Einzelperson oder als Gruppe. Gründungsmitglied werden