Mitgliedschaft
Bei uns können einzelne Menschen Mitglied werden – und ebenso Selbsthilfegruppen. Wer den Verband unterstützen möchte, wird Fördermitglied. Anträge sind möglich, sobald der Verein gegründet ist.
Unsere Tür steht allen offen.
Drei Wege in den Verband
- Als Einzelperson
- Menschen im Autismus-Spektrum, Menschen mit ADHS und andere neurodivergente Menschen werden ordentliche Mitglieder. Ordentliche Mitglieder sind natürliche Personen ab 16 Jahren mit einer eigenen Stimme in der Mitgliederversammlung. Sie brauchen dafür keine Gruppe.
- Als Selbsthilfegruppe
- Selbsthilfegruppen werden Gruppenmitglieder – auch ohne eigene Rechtsform. Jede Gruppe hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung und einen Platz im Rat der Selbsthilfegruppen. Mitgliedsgruppen
- Als Fördermitglied
- Angehörige, Freundinnen und Freunde, Fachleute und Organisationen, die den Verband unterstützen wollen. Sie haben Rederecht, aber kein Stimmrecht.
Keine Diagnose nötig
Ob Sie zum Autismus-Spektrum gehören, ADHS haben oder sich als neurodivergent verstehen, sagen Sie selbst. Eine Diagnose wird weder verlangt noch gespeichert (Vorschlag im Satzungsentwurf). Warum wir keine Diagnose verlangen
Zur Entscheidung: Erweiterung auf ADHS und weitere Formen der Neurodivergenz (Beschluss Helge Barthel, 20.10.2026) – wird in Satzungsentwurf Fassung 2 eingearbeitet; der Satzungsentwurf Fassung 1 nennt an dieser Stelle noch autistische Menschen.
Mehr zur Mitgliedschaft
Arten der Mitgliedschaft
Wer stimmberechtigt ist und welche Mitgliedschaft zu Ihnen passt.
Beiträge und Befreiung
Wer weniger oder nichts zahlt, ohne Nachweis.
Aufnahme und Austritt
Antrag in Textform, Entscheidung, Ende der Mitgliedschaft.
So können Sie jetzt schon mitmachen
Vor der Gründung können Sie Gründungsmitglied werden – allein oder mit Ihrer Gruppe. In Leichter Sprache: Mit-machen.