Aufnahme und Austritt
Ein- und Austritt sollen einfach und schriftlich möglich sein – ohne Telefonat und ohne Termin.
Aufnahme
- Sie beantragen die Aufnahme in Textform beim Vorstand, zum Beispiel per E-Mail. Für eine Selbsthilfegruppe schreibt am besten die Person, die die Gruppe benannt hat.
- Der Vorstand entscheidet innerhalb von zwei Monaten.
- Lehnt er ab, teilt er die Gründe in Textform mit.
- Gegen die Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats die Mitgliederversammlung anrufen. Sie entscheidet abschließend.
Austritt
Der Austritt ist jederzeit in Textform gegenüber dem Vorstand möglich. Er wird zum Ende des laufenden Monats wirksam.
Weitere Gründe für das Ende der Mitgliedschaft
- Tod oder Auflösung einer Gruppe oder juristischen Person.
- Streichung: Wer trotz zweimaliger Erinnerung in Textform mehr als ein Jahr mit dem Beitrag im Rückstand ist, kann gestrichen werden. Eine Beitragsbefreiung bleibt davon unberührt.
- Ausschluss aus wichtigem Grund, insbesondere bei grobem Verstoß gegen die Grundsätze des Verbandes oder bei schwerer Schädigung. Der Vorstand entscheidet mit Zweidrittelmehrheit nach Anhörung; das Mitglied kann sich schriftlich äußern und innerhalb eines Monats die Mitgliederversammlung anrufen. Bis dahin ruhen die Mitgliedsrechte.