Gründungsmitglied werden
Für die Gründung braucht der Verein mindestens sieben Gründungsmitglieder. Einzelpersonen und Selbsthilfegruppen sind willkommen – Menschen im Autismus-Spektrum, Menschen mit ADHS und andere neurodivergente Menschen.
Unsere Tür steht allen offen.
Was Gründungsmitglieder tun
- Sie beraten den Satzungsentwurf und entscheiden die offenen Punkte mit – auch die Erweiterung auf ADHS und Neurodiversität.
- Sie nehmen an der Gründungsversammlung teil und unterzeichnen die Satzung. Die Satzung soll von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichnet sein (§ 59 Abs. 3 BGB).
- Sie wählen den ersten Team-Vorstand – und können selbst kandidieren.
Was Sie wissen sollten
- Sie müssen keine Diagnose nennen.
- Vor der Gründung kostet die Mitwirkung nichts; Beiträge gibt es erst nach einer Beitragsordnung.
- Die Beratung des Entwurfs ist schriftlich möglich. Die Gründungsversammlung soll vor Ort und aus der Ferne möglich sein.
- Angehörige und Unterstützende können den Verband nach der Gründung als Fördermitglieder begleiten.
- Sie können jederzeit sagen, dass Sie doch nicht mitgründen möchten.
So melden Sie sich
Schreiben Sie an die Gründungsinitiative. Eine kurze Nachricht genügt, zum Beispiel:
- Ihr Name und wie wir Sie am besten erreichen
- ob Sie als Einzelperson oder für eine Selbsthilfegruppe schreiben
- was Sie für die Kommunikation brauchen – etwa nur schriftlich
Helge Barthel
Fasanenweg 1
22955 Hoisdorf
Telefon: 0172 5118983
E-Mail: kontakt@autismus-gemeinschaft.de