Offene Entscheidungen
Im Satzungsentwurf Fassung 1 sind sechs Punkte offen. Dazu kommen die Folgen der Erweiterung auf ADHS und Neurodiversität vom 20. Oktober 2026. Hier stehen Vorschlag und Alternative.
1. Name
Vorschlag in Fassung 1: „Autismus-Gemeinschaft Deutschland“ mit dem Zusatz „Bundesverband der Selbsthilfe und Selbstvertretung autistischer Menschen“. Diese Webseite verwendet bereits den Zusatz „Bundesverband für Autismus, ADHS und Neurodiversität“; der endgültige Name wird mit Fassung 2 entschieden.
Vor der Gründung ist zu prüfen, ob der Name frei ist. Nach dem Gesetz soll sich der Name deutlich von den Namen der Vereine unterscheiden, die am selben Ort oder in derselben Gemeinde eingetragen sind (§ 57 Abs. 2 BGB). Der Entwurf empfiehlt außerdem einen Blick in das Markenregister.
2. Sitz
Vorschlag: Hoisdorf (Kreis Stormarn). Alternative: Hamburg.
Der Sitz bestimmt das Amtsgericht, das das Vereinsregister führt (§ 55 BGB). Für das zuständige Finanzamt kommt es nach dem Gesetz vorrangig auf den Ort der Geschäftsleitung an (§ 20 Abs. 1 Abgabenordnung).
3. Mindestalter
Vorschlag: 16 Jahre für ordentliche Mitglieder. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung nötig.
4. Selbstauskunft oder Diagnose
Vorschlag: Die eigene Angabe genügt; eine Diagnose wird weder verlangt noch erfasst. Alternative: Diagnose verlangen.
Gesundheitsdaten gehören zu den besonders geschützten Daten (Art. 9 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung). Ohne Diagnosepflicht muss der Verband solche Daten gar nicht speichern. Mehr dazu
5. Größe des Team-Vorstands
Vorschlag: drei bis sieben gleichberechtigte Mitglieder. Bei der Gründung genügen drei.
6. Schwelle für die Offenlegung
Vorschlag: Der Verband legt einmal im Jahr offen, von wem er Zuwendungen von mehr als 1.000 Euro erhalten hat.
7. Erweiterung auf ADHS und Neurodiversität
Beschluss Helge Barthel, 20. Oktober 2026: Der Verband wird für Menschen mit ADHS und andere neurodivergente Menschen geöffnet; Einzelpersonen und Selbsthilfegruppen können Mitglied werden. Für Fassung 2 sind daraus diese Fragen zu klären:
- Leitsatz und Zwecke: „autistische Menschen“ wird zu „neurodivergente Menschen“ ergänzt
- Zugehörigkeit per Selbstauskunft für alle Formen der Neurodivergenz
- Gruppenmitglieder: auch Gruppen von Menschen mit ADHS und gemischte Gruppen
- ordentliche Mitglieder und Fördermitglieder klar abgrenzen (Angehörige als Fördermitglieder)
- Mehrheitsregel im Team-Vorstand: autistisch oder neurodivergent
- Vermögensbindung: Selbsthilfe autistischer oder neurodivergenter Menschen
Ihre Meinung
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