Stellungnahmen
Mit Stellungnahmen äußert sich der Verband zu Gesetzen, Plänen und Entscheidungen, die Menschen im Autismus-Spektrum, Menschen mit ADHS und andere neurodivergente Menschen betreffen. Die ersten Stellungnahmen erscheinen nach der Gründung.
Wie Stellungnahmen entstehen sollen
Der Satzungsentwurf legt dafür Regeln fest:
- Vor öffentlichen Positionen und Stellungnahmen zu Fragen, die die Mitglieder unmittelbar betreffen, muss der Team-Vorstand den Rat der Selbsthilfegruppen anhören (§ 11 Abs. 2 Satzungsentwurf).
- Empfehlungen des Rates beantwortet der Vorstand innerhalb von zwei Monaten schriftlich; folgt er ihnen nicht, begründet er das (§ 11 Abs. 3 Satzungsentwurf).
- Wesentliche Beschlüsse werden auch in Leichter Sprache veröffentlicht (§ 4 Abs. 3 Satzungsentwurf).
So wird es aussehen
Entwurf: Jede Stellungnahme soll hier mit Datum, Anlass, dem vollständigen Text und einer Zusammenfassung in Leichter Sprache stehen.
- Ein Thema kommt auf – aus den Gruppen, von Mitgliedern oder durch eine Anfrage von Politik und Verwaltung.
- Der Rat der Selbsthilfegruppen wird angehört.
- Ein Entwurf entsteht; der Fachbeirat kann ihn fachlich prüfen.
- Der Team-Vorstand beschließt die Stellungnahme.
- Sie wird veröffentlicht – auch in Leichter Sprache.
Warum Verbände gehört werden müssen
Bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten, die Menschen mit Behinderungen betreffen, führen die Vertragsstaaten mit ihnen über die sie vertretenden Organisationen enge Konsultationen und beziehen sie aktiv ein (Art. 4 Abs. 3 UN-BRK). Politische Interessenvertretung
So können Sie jetzt schon mitmachen
Sie haben ein Thema, zu dem sich der Verband äußern sollte? Schreiben Sie uns. Zum Kontakt
Rechtsstand: Den Wortlaut der genannten Vorschriften haben wir am 20. Oktober 2026 geprüft (Bundesrecht in der amtlichen Fassung auf gesetze-im-internet.de, EU-Recht und UN-Behindertenrechtskonvention im Amtsblatt der Europäischen Union). Gesetze können sich seitdem geändert haben.