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Rat der Selbsthilfegruppen

Im Rat kommen die Mitgliedsgruppen zu Wort. So bleibt der Verband nah an dem, was in den Gruppen gebraucht wird.

Wer im Rat sitzt

Jede Selbsthilfegruppe, die Mitglied ist, entsendet eine Person in den Rat. Der Rat tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen, auch virtuell (§ 11 Satzungsentwurf). Mit der Erweiterung des Verbandes sollen auch Gruppen von Menschen mit ADHS und gemischte Gruppen neurodivergenter Menschen vertreten sein.

Was der Rat tut

  • Er berät den Team-Vorstand.
  • Vor Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung muss der Vorstand ihn anhören – besonders vor öffentlichen Positionen, Stellungnahmen und eigenen Veranstaltungen zu Fragen, die die Mitglieder unmittelbar betreffen.
  • Der Vorstand beantwortet Empfehlungen des Rates innerhalb von zwei Monaten in Textform. Folgt er einer Empfehlung nicht, begründet er das.

So wird es aussehen

Entwurf: Die Arbeitsweise legt der Rat selbst fest. Diese Punkte sind Vorschläge, die sich aus den Grundsätzen des Satzungsentwurfs ergeben.

  • Tagesordnung und Unterlagen kommen vorher schriftlich.
  • Sitzungen sind vor Ort und per Video möglich; Beiträge können auch schriftlich eingereicht werden.
  • Die Empfehlungen des Rates und die Antworten des Vorstands werden für alle Mitglieder festgehalten.

Warum es den Rat gibt

Viele neurodivergente Menschen engagieren sich in örtlichen Gruppen und nicht in einem Bundesverband. Der Rat sorgt dafür, dass ihre Erfahrungen trotzdem in die Arbeit des Verbandes einfließen. Wie Gruppen Mitglied werden, steht unter Mitgliedsgruppen.