Arbeit
Viele neurodivergente Menschen sind in ihrem Beruf mit großer Begeisterung und Ausdauer bei der Sache – wenn die Bedingungen passen. Hürden sind oft Großraumbüros, ständige Unterbrechungen und unklare Prioritäten.
Was am Arbeitsplatz oft hilft
- ein ruhiger Platz oder Kopfhörer, Zeiten ohne Unterbrechung
- Aufgaben schriftlich, mit klaren Prioritäten und Fristen
- regelmäßige kurze Absprachen statt seltener langer Besprechungen
- flexible Pausen und, wo möglich, Gleitzeit oder Arbeit von zu Hause
- Besprechungen mit Tagesordnung und Protokoll
Offenlegen oder nicht?
Ob Sie bei der Arbeit sagen, dass Sie ADHS haben oder autistisch sind, entscheiden Sie selbst. Viele besondere Rechte gelten für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen (§ 151 Abs. 1 SGB IX); um sie zu nutzen, müssen Sie Ihren Status dem Arbeitgeber in der Regel mitteilen. Eine richtige Antwort für alle gibt es nicht. Am Arbeitsplatz
Unterstützung nach dem SGB IX
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen unter anderem Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes (§ 49 Abs. 3 SGB IX); dazu können die Kosten eines Jobcoachings gehören (§ 49 Abs. 8 Satz 1 Nr. 2a SGB IX).
- Integrationsfachdienste können auch für behinderte Menschen tätig werden, die nicht schwerbehindert sind (§ 192 Abs. 4 SGB IX).
- Bei einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Gleichstellung möglich (§ 2 Abs. 3, § 151 Abs. 2 SGB IX).
- Schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte haben Anspruch auf eine behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsorganisation und Arbeitszeit, soweit zumutbar und verhältnismäßig (§ 164 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 und Satz 3 SGB IX).
- Nach längerer Arbeitsunfähigkeit klärt der Arbeitgeber mit Ihrer Zustimmung, wie der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement, § 167 Abs. 2 SGB IX).
Schutz vor Benachteiligung
Beschäftigte dürfen nicht wegen einer Behinderung benachteiligt werden (§ 7 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz). Ansprüche auf Schadensersatz oder Entschädigung müssen innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden (§ 15 Abs. 4 AGG). Schutz vor Benachteiligung
Bewerbung
- Fragen Sie nach dem Ablauf des Gesprächs und nach den Fragen vorab.
- Bitten Sie, wenn es hilft, um eine Arbeitsprobe statt eines langen Gesprächs.
- Notieren Sie Ihre Stärken mit Beispielen.
Rechtsstand: Den Wortlaut der genannten Vorschriften haben wir am 20. Oktober 2026 geprüft (Bundesrecht in der amtlichen Fassung auf gesetze-im-internet.de, EU-Recht und UN-Behindertenrechtskonvention im Amtsblatt der Europäischen Union). Gesetze können sich seitdem geändert haben.