Rechte und Nachteilsausgleiche
Mit ADHS oder einer anderen Form der Neurodivergenz gelten dieselben Rechte wie für alle Menschen mit Behinderungen – wenn die Voraussetzungen vorliegen. Entscheidend ist nicht die Diagnose allein, sondern wie stark die Teilhabe beeinträchtigt ist.
Wann das Recht von Behinderung spricht
Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können (§ 2 Abs. 1 SGB IX).
Grad der Behinderung bei ADHS
Der Grad der Behinderung (GdB) wird nur auf Antrag festgestellt (§ 152 Abs. 1 SGB IX). Maßstab sind die Versorgungsmedizinischen Grundsätze in der Anlage zur Versorgungsmedizin-Verordnung; sie gelten für den GdB entsprechend (§ 241 Abs. 5 SGB IX). GdB und Grad der Schädigungsfolgen werden nach den gleichen Grundsätzen bemessen; die Werte in Teil B sind Anhaltswerte (Teil A Nr. 1). Für „Hyperkinetische Störungen und Aufmerksamkeitsstörungen ohne Hyperaktivität“ gilt Teil B Nr. 3.5.2:
| Auswirkungen | Grad |
|---|---|
| ohne soziale Anpassungsschwierigkeiten | keine Teilhabebeeinträchtigung |
| soziale Anpassungsschwierigkeiten ohne Auswirkung auf die Integrationsfähigkeit | 10–20 |
| Auswirkungen auf die Integrationsfähigkeit in mehreren Lebensbereichen (zum Beispiel Regel-Schule, allgemeiner Arbeitsmarkt, öffentliches oder häusliches Leben) oder Beaufsichtigung über das altersübliche Maß hinaus | 30–40 |
| Integration nur mit umfassender Unterstützung oder umfassender Beaufsichtigung möglich | 50–70 |
| Integration auch mit umfassender Unterstützung nicht möglich | 80–100 |
Ab dem Alter von 25 Jahren beträgt der Wert regelhaft nicht mehr als 50 (Teil B Nr. 3.5.2). Die Kriterien der ICD-10-GM in der Version 2011 müssen erfüllt sein; gleichzeitig vorliegende psychische Störungen werden gesondert berücksichtigt, und eine Behinderung liegt erst ab Beginn der Teilhabebeeinträchtigung vor (Teil B Nr. 3.5). Mehrere Beeinträchtigungen werden in ihrer Gesamtheit beurteilt (§ 152 Abs. 3 SGB IX). Grad der Behinderung und Ausweis
Eingliederungshilfe
Erwachsene erhalten Eingliederungshilfe, wenn sie wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe eingeschränkt oder davon bedroht sind (§ 99 Abs. 1 SGB IX). Für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung ist das Jugendamt zuständig (§ 35a SGB VIII). Eingliederungshilfe
Schule und Hochschule
Schulen müssen einer erheblichen Beeinträchtigung angemessen Rechnung tragen (Nachteilsausgleich, Beispiel § 16 Abs. 3 SchulG SH). Prüfungsordnungen der Hochschulen müssen die Belange behinderter Studierender berücksichtigen (§ 16 Satz 4 Hochschulrahmengesetz). Schule und Ausbildung
Schutz vor Benachteiligung
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG). Schutz vor Benachteiligung
Beratung
Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ist kostenlos und schon vor einem Antrag möglich (§ 32 Abs. 1 SGB IX). Unabhängige Teilhabeberatung
Diese Seite gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Quellen
- Versorgungsmedizin-Verordnung, Anlage zu § 2 „Versorgungsmedizinische Grundsätze“, Teil A Nr. 1 und Teil B Nr. 3.5. Versorgungsmedizin-Verordnung auf gesetze-im-internet.de (externe Seite)
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): ICD-10-GM Version 2026, Block F90–F98 „Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend“, besonders F90.- und F98.80. ICD-10-GM beim BfArM (externe Seite)
- Gesetze und Verordnungen des Bundes im Wortlaut: gesetze-im-internet.de (externe Seite) (Bundesministerium der Justiz).
Rechtsstand: Den Wortlaut der genannten Vorschriften haben wir am 20. Oktober 2026 geprüft (Bundesrecht in der amtlichen Fassung auf gesetze-im-internet.de, EU-Recht und UN-Behindertenrechtskonvention im Amtsblatt der Europäischen Union). Schulgesetz Schleswig-Holstein: geprüfte Fassung mit den Änderungen bis 29. Januar 2025. Gesetze können sich seitdem geändert haben.