Zum Inhalt springen
Leichte Sprache

Autismus-GemeinschaftBundesverband · e.V. in Gründung – zur Startseite Stiftung AutismusFörderpartner (externe Seite)

Autismus und ADHS zusammen

Viele Menschen erkennen sich in beidem wieder. Autismus und ADHS können gemeinsam vorkommen – und das Zusammenspiel ist für viele eine eigene Erfahrung.

Was die Klassifikationen sagen

  • ICD-11 der WHO: Autismus (6A02) und ADHS (6A05) stehen im selben Abschnitt der Entwicklungsstörungen des Nervensystems. Beim Eintrag zu ADHS nennt die WHO keinen Ausschluss für Autismus.
  • ICD-10-GM des BfArM, Version 2026: Bei den hyperkinetischen Störungen (F90.-) sind die „tief greifenden Entwicklungsstörungen“ (F84.-) als Ausschluss aufgeführt. Zu dieser Gruppe gehören dort die Autismus-Diagnosen (vgl. Versorgungsmedizinische Grundsätze, Teil B Nr. 3.5.1). In Deutschland wird für Abrechnung und Bescheinigungen noch die ICD-10-GM verwendet.
  • S3-Leitlinie ADHS: Autismus-Spektrum-Störungen gehören zu den häufig gleichzeitig vorliegenden Störungen. Bei Hinweisen sollen sie abgeklärt und nach den dafür geltenden Leitlinien behandelt werden (Empfehlung 1.1.10). Zugleich soll berücksichtigt werden, dass auch andere Störungen Unaufmerksamkeit oder Unruhe hervorrufen können (Empfehlung 1.1.9).

Wie Fachleute das im Einzelfall einordnen und bescheinigen, besprechen Sie am besten direkt mit ihnen.

Was viele erleben, die beides haben

In der Selbsthilfe beschreiben viele ein Spannungsfeld: Das Bedürfnis nach Ruhe, Vorhersehbarkeit und festen Abläufen trifft auf Unruhe, Lust auf Neues und Schwierigkeiten, Abläufe durchzuhalten. Manche fühlen sich deshalb in keiner Gruppe ganz zu Hause. Bei uns müssen Sie sich nicht entscheiden.

Was im Alltag oft hilft

  • Struktur mit Spielraum: feste Eckpunkte am Tag, dazwischen bewusst freie Zeit
  • Erinnerungen außerhalb des Kopfes – Kalender, Wecker, sichtbare Listen
  • Reize verringern und Bewegung erlauben: Gehörschutz und zugleich Pausen zum Aufstehen
  • Aufgaben in kleine, klare Schritte teilen und Absprachen schriftlich festhalten
  • Erholung einplanen – nach Begegnungen genauso wie nach langen Phasen der Konzentration

Rechte

Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, wird der Grad der Behinderung nach ihrer Gesamtheit beurteilt (§ 152 Abs. 3 SGB IX). Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze verlangen, gleichzeitig vorliegende psychische Störungen gesondert zu berücksichtigen (Teil B Nr. 3.5). Rechte und Nachteilsausgleiche

Mehr über Autismus finden Sie im Bereich Autismus, etwa unter Wahrnehmung und Reize.

Quellen

Rechtsstand: Den Wortlaut der genannten Vorschriften haben wir am 20. Oktober 2026 geprüft (Bundesrecht in der amtlichen Fassung auf gesetze-im-internet.de, EU-Recht und UN-Behindertenrechtskonvention im Amtsblatt der Europäischen Union). Gesetze können sich seitdem geändert haben.