Selbsthilfe und Austausch
Austausch mit Menschen, die Ähnliches erleben, entlastet. Man muss sich nicht erklären und bekommt Ideen, die aus dem echten Leben kommen.
Gruppen für alle Formen der Neurodivergenz
Unser Verband soll Selbsthilfegruppen von Menschen mit Autismus, mit ADHS oder mit beidem verbinden – und Gruppen, in denen sich neurodivergente Menschen ganz allgemein treffen. Jede Gruppe kann Mitglied werden, auch ohne eigene Rechtsform, und eine Person in den Rat der Selbsthilfegruppen entsenden. Der Satzungsentwurf Fassung 1 nennt noch Gruppen autistischer Menschen; die Erweiterung wird in Fassung 2 eingearbeitet. Mitgliedsgruppen
Formen des Austauschs
- Treffen vor Ort in einem ruhigen Raum
- Treffen per Video
- schriftliche Gruppen, etwa in einem Chat – für viele der leichteste Weg
- gemeinsame Unternehmungen rund um ein Interesse
Regeln, die sich bewähren können
- Was in der Gruppe gesagt wird, bleibt in der Gruppe.
- Niemand muss sprechen; schriftliche Beiträge sind gleichwertig.
- Kurze Redebeiträge und feste Pausen, damit alle zu Wort kommen.
- Aufstehen, Bewegen und Rückzug sind jederzeit erlaubt.
- Keine Ratschläge zu Medikamenten – Fragen zur Behandlung gehören zu Ärztinnen und Ärzten.
Was Selbsthilfe ist – und was nicht
Selbsthilfe ist freiwillig und findet auf Augenhöhe statt. Sie ersetzt keine Therapie und keine Rechtsberatung, kann aber den Weg dorthin erleichtern. Auch die S3-Leitlinie ADHS richtet sich ausdrücklich an Beratende einschließlich geleiteter Selbsthilfegruppen.
Förderung
Gesetzliche Krankenkassen fördern Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen unter den Voraussetzungen von § 20h SGB V. Fragen Sie bei einer Selbsthilfekontaktstelle in Ihrer Nähe. Eine Gruppe gründen
So können Sie jetzt schon mitmachen
Werden Sie Gründungsmitglied – allein oder mit Ihrer Gruppe. Austausch im Internet bieten schon heute die Angebote im Umfeld.
Quellen
- AWMF-Register-Nr. 028-045: Interdisziplinäre evidenz- und konsensbasierte S3-Leitlinie „Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter“, Langfassung Version 2.0 (Leitlinienupdate 2026). Leitlinie im AWMF-Register (externe Seite)
Rechtsstand: Den Wortlaut der genannten Vorschriften haben wir am 20. Oktober 2026 geprüft (Bundesrecht in der amtlichen Fassung auf gesetze-im-internet.de, EU-Recht und UN-Behindertenrechtskonvention im Amtsblatt der Europäischen Union). Gesetze können sich seitdem geändert haben.