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Autismus-GemeinschaftBundesverband · e.V. in Gründung – zur Startseite Stiftung AutismusFörderpartner (externe Seite)

Eine Gruppe gründen

Eine Selbsthilfegruppe braucht keinen Verein, kein Geld und keine Fachleute. Sie braucht ein paar Menschen und ein paar Absprachen.

  1. Ziel klären. Wer soll kommen – alle autistischen Erwachsenen, junge Menschen, Eltern, Frauen? Geht es um Austausch, gemeinsame Unternehmungen oder beides?
  2. Ort und Form wählen. Ein ruhiger Raum mit wenig Hall und regelbarem Licht – oder ein Treffen im Internet. Schriftliche Gruppen, etwa in einem Chat, sind für manche der beste Weg.
  3. Einen festen Rhythmus finden. Gleicher Tag, gleiche Uhrzeit, gleicher Ort machen es leichter zu kommen.
  4. Regeln vereinbaren. Zum Beispiel: Was in der Gruppe gesagt wird, bleibt in der Gruppe. Niemand muss sprechen. Schriftliche Beiträge sind gleichwertig. Pausen und Rückzug sind jederzeit erlaubt.
  5. Bekannt machen. Kurze, klare Ankündigung mit Ort, Zeit, Ablauf und Ansprechperson – auch per E-Mail erreichbar.
  6. Unterstützung holen. Fragen Sie bei einer Selbsthilfekontaktstelle in Ihrer Nähe nach, wie sie Gruppen unterstützt. Gesetzliche Krankenkassen fördern Selbsthilfegruppen unter den Voraussetzungen von § 20h SGB V.

Datenschutz in der Gruppe

Erheben Sie nur, was Sie brauchen – zum Beispiel einen Namen und eine E-Mail-Adresse für Einladungen. Fragen Sie nicht nach Diagnosen. Gesundheitsdaten sind besonders geschützt (Art. 9 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung).

Mitglied im Verband

Nach der Gründung kann Ihre Gruppe Gruppenmitglied werden, auch ohne eigene Rechtsform, und eine Person in den Rat der Selbsthilfegruppen entsenden.

Rechtsstand: Den Wortlaut der genannten Vorschriften haben wir am 20. Oktober 2026 geprüft (Bundesrecht in der amtlichen Fassung auf gesetze-im-internet.de, EU-Recht und UN-Behindertenrechtskonvention im Amtsblatt der Europäischen Union). Gesetze können sich seitdem geändert haben.