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Grad der Behinderung und Ausweis

Der Grad der Behinderung (GdB) beschreibt, wie stark sich Beeinträchtigungen auf die Teilhabe auswirken. Er wird nur auf Antrag festgestellt.

Feststellung

  • Auf Ihren Antrag stellt die zuständige Behörde fest, ob eine Behinderung vorliegt und wie hoch der GdB ist (§ 152 Abs. 1 Satz 1 SGB IX). Zuständig sind die Behörden, die das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch durchführen; die Länder können die Zuständigkeit anders regeln (§ 152 Abs. 1 Satz 1 und 6 SGB IX).
  • Der GdB wird in Zehnerschritten festgestellt; eine Feststellung erfolgt erst ab einem GdB von 20 (§ 152 Abs. 1 Satz 4 und 5 SGB IX).
  • Mehrere Beeinträchtigungen werden in ihrer Gesamtheit beurteilt (§ 152 Abs. 3 SGB IX).

Schwerbehinderung und Ausweis

  • Schwerbehindert ist, wer einen GdB von wenigstens 50 hat (§ 2 Abs. 2 SGB IX).
  • Auf Antrag gibt es einen Ausweis; er dient als Nachweis für Leistungen und Hilfen. Seine Gültigkeit soll befristet werden (§ 152 Abs. 5 SGB IX).
  • Bei einem GdB von 30 oder 40 ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Gleichstellung möglich, die die Bundesagentur für Arbeit auf Antrag ausspricht (§ 2 Abs. 3, § 151 Abs. 2 SGB IX).

Merkzeichen, die für autistische Menschen in Frage kommen können

B – Begleitperson
für schwerbehinderte Menschen, die bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind (§ 229 Abs. 2 SGB IX, § 3 Abs. 2 SchwbAwV)
H – hilflos
für Menschen, die für eine Reihe häufig und regelmäßig wiederkehrender Verrichtungen im Ablauf eines jeden Tages dauernd fremder Hilfe bedürfen; auch Überwachung oder Anleitung zählt (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 SchwbAwV, § 33b Abs. 3 Satz 4 und 5 EStG)

Steuern: Behinderten-Pauschbetrag

Ab einem GdB von 20 gibt es einen Pauschbetrag in der Einkommensteuer (§ 33b Abs. 2 und 3 EStG). Für Menschen mit Merkzeichen H beträgt er 7.400 Euro.

Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 3 EStG
GdB mindestensPauschbetrag im Jahr
20384 Euro
30620 Euro
40860 Euro
501.140 Euro
601.440 Euro
701.780 Euro
802.120 Euro
902.460 Euro
1002.840 Euro

Tipps für den Antrag

  • Beschreiben Sie konkret, wie sich der Autismus im Alltag auswirkt: Einkaufen, Behördenwege, Arbeit, Kontakte, Erschöpfung.
  • Legen Sie Berichte von Ärztinnen, Ärzten und Therapeuten bei oder nennen Sie diese.
  • Sind Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden, können Sie Widerspruch einlegen. Widerspruch und Fristen

Rechtsstand: Den Wortlaut der genannten Vorschriften haben wir am 20. Oktober 2026 geprüft (Bundesrecht in der amtlichen Fassung auf gesetze-im-internet.de, EU-Recht und UN-Behindertenrechtskonvention im Amtsblatt der Europäischen Union). Gesetze können sich seitdem geändert haben.