Pflegegrad
Pflegebedürftigkeit ist nicht nur eine Frage körperlicher Einschränkungen. Auch autistische Menschen können einen Pflegegrad haben.
Was das Gesetz berücksichtigt
Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen – auf Dauer, voraussichtlich mindestens sechs Monate (§ 14 Abs. 1 SGB XI). Bewertet werden sechs Bereiche (§ 14 Abs. 2 SGB XI), darunter:
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten – etwa Treffen von Entscheidungen im Alltag, Verstehen von Informationen, Mitteilen von Bedürfnissen, Beteiligen an einem Gespräch
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – etwa nächtliche Unruhe, Ängste, Abwehr unterstützender Maßnahmen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte – etwa Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen, Ruhen und Schlafen, Kontaktpflege
Antrag
Leistungen der Pflegeversicherung gibt es auf Antrag bei der Pflegekasse. Sie werden ab Antragstellung gewährt, frühestens ab dem Zeitpunkt, in dem die Voraussetzungen vorliegen (§ 33 Abs. 1 SGB XI).
Tipps
- Führen Sie vor der Begutachtung einige Tage ein Tagebuch: Wobei wird Hilfe, Anleitung oder Überwachung gebraucht?
- Beschreiben Sie auch, was nur mit Erinnerung, Begleitung oder viel Vorbereitung gelingt.
- Bitten Sie eine vertraute Person, bei der Begutachtung dabei zu sein.
Rechtsstand: Den Wortlaut der genannten Vorschriften haben wir am 20. Oktober 2026 geprüft (Bundesrecht in der amtlichen Fassung auf gesetze-im-internet.de, EU-Recht und UN-Behindertenrechtskonvention im Amtsblatt der Europäischen Union). Gesetze können sich seitdem geändert haben.